Der Wechsel von der degressiven zur linearen
Abschreibung hat den Zweck, zunächst höhere Beträge
abzuschreiben.
Die degressive Abschreibung erlaubt allerdings nicht, auf
Null (bzw. den Erinnerungswert 1) abzuschreiben.
Wenn die entsprechenden linearen Abschreibungsbeträge
höher werden als die dergressiven, wechselt man zur
linearen Abschreibung, mit der dann auf Null abgeschrieben
wird.
Geben Sie hier den Anschaffungswert, die Nutzungsdauer
und den Abschreibungsprozentsatz ein und lassen Sie sich
dann den Abschreibungsplan ausgeben.
Die Frage nach dem Schrottwert erübrigt sich, da der
Zweck gerade der ist, auf Null (bzw. 1) abzuschreiben.
Vorgegeben werden muss bei diesem Aufgabentyp der Anschaffungswert,
der anfängliche degressive Abschreibungsprozentsatz
sowie die Laufzeit.
Zur Berechnung des Wechselzeitpunkts wird die folgende
Formel benutzt:
k > n + 1 - 1/i ; wobei n die Nutzungsdauer,
i der degressive Abschreibungsprozentsatz und k der Zeitpunkt
des Wechsels ist. |